E-Mail-Archivierung ist nach GoBD nun Pflicht!

Seit dem 01.01.2017 ist die Übergangsfrist der GoBD vorbei und E-Mail-Archivierung für Unternehmen Pflicht. Unter GoBD versteht man die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff. Seit einigen Jahren wird auf die Wichtigkeit hingewiesen. Unternehmen müssen die Vorgaben nun erfüllen. Im Folgenden werden wir das Thema erläutern.GoBD Änderungen 2017 - Grafik - E-Mail-Archivierung

E-Mail-Archivierung: Was heißt das explizit?

Sofern E-Mails die Funktion eines Belegs oder eines Geschäftsbriefs haben, sind diese entsprechend der gesetzlichen Fristen aufzubewahren. Es genügt nicht die E-Mail abzuspeichern. Dokumente sind jederzeit verfügbar, sicher vor Manipulation und vollständig vorzuhalten. Dazu zählen auch Anhänge. Ferner müssen Inhalte maschinell auswertbar sein. Somit reicht ein Ausdruck nicht mehr aus.
Darüber hinaus ist Zugriffsschutz sicher zu stellen. Die wichtigsten Anforderungen hat die BITKOM in einem Leitfaden zusammen gestellt.
Wir empfehlen alle eingehenden und ausgehenden E-Mails zu archivieren.

Private E-Mails im Unternehmen

Mit der geschäftlichen E-Mail private Inhalte zu versenden ist gang und gäbe. Einige Unternehmen haben hier bestimmte Vereinbarungen mit ihren Mitarbeitern. Diese weisen auf eine Speicherung hin. Doch selbst dann gibt es aus Sicht des Datenschutz ein Problem. Der Empfänger der E-Mail hat ebenfalls ein Anrecht auf den Schutz auf seine Privatsphäre. Wir empfehlen stets betriebliche und private Mails zu trennen.

Lösungsmöglichkeiten

Für diesen Einsatzzweck gibt es bereits zertifizierte Software. Aus unserer Sicht ist eine solche Lösung unverzichtbar, um den GoBD vollständig gerecht zu werden. Die Software besteht in der Regel aus zwei Teilen: zum einen eine leistungsfähige Datenbank und zum anderen eine einfach zu bedienende Oberfläche. Nach Einrichtung wird jede E-Mail unveränderbar abgelegt.
Seit einiger Zeit setzen wir solche Lösungen produktiv ein. Gerne können Sie uns kontaktieren, wenn Sie weitere Fragen haben.

Nicht nur E-Mails?

Natürlich sind von der neuen Regelung nicht nur E-Mails betroffen. Eine Korrektur eines Geschäftsvorfalls muss jederzeit ersichtlich sein. Dies ist vor allem bei Kassen und Buchhaltung relevant.