Die EU Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) ist seit 2018 umgesetzt. Bis Ende 2019 sollte die ePrivacy Verordnung (ePVO) die sich hauptsächlich mit dem Thema „Cookie“ befasst durch das Europäische Parlament verabschiedet sein. Dieses hat Umsetzung im Dezember 2019 jedoch mehrheitlich abgelehnt. Shopware reagiert mit Version 5.6.3 auch auf die anstehende ePVO.
Trotzdem müssen die Betreiber von Websites und Webshops grundsätzlich auf verschiedene Punkte achten:
- Alle Cookies und Tracking-Technologien von Drittanbietern sind stets auf dem neuesten Stand.
- Die Benutzer erteilen vor der Datenverarbeitung ihre Erlaubnis.
- Die Protokollierung der Cookie-Einwilligungen ist sichergestellt.
- Die Website / der Webshop bietet die Möglichkeit, den Einwilligungsstatus zu widerrufen oder zu ändern.
- Es ist klar erkennbar, welche Daten an Dritte weitergegeben werden und an wen diese Daten gesendet werden.
Die Verwendung der einzelnen Cookie-Arten muss einzeln bestätigt werden
Ein wichtiger Aspekt ist, dass ein einfacher Hinweis auf die Verwendung von Cookies auf der Website / dem Webshop nicht mehr ausreicht. Der Besucher muss die Verwendung der verschiedenen Cookie-Arten unabhängig voneinander bestätigen. Folgende verschiedene Arten von Cookies gibt es hierbei:
- Notwendige Cookies, die für das Ausführen der spezifischen Funktionen einer Webseite notwendig sind (z.B. die Navigation)
- Leistungs-, Perfomance- oder Statistik-Cookies, die Informationen über das Verhalten der Nutzer auf der Seite sammeln
- Funktions- oder Präferenz-Cookies, die nicht unbedingt notwendig sind, aber die „Usability“ einer Website / eines Webshops erhöhen (bspw. Speicherung der bevorzugten Sprache)
- Marketing Cookies, die dazu da sind, den Nutzer zu seinem Verhalten passende Werbung von Drittanbietern einzublenden
Notwendige Cookies kann der Betreiber laut Gesetz auf dem Gerät der Anwenders speichern, da diese für den Betrieb dieser Seite unbedingt notwendig sind. Für alle anderen Cookie-Typen muss der Besucher eine Erlaubnis durch Zustimmung erteilen. Zudem müssen die von Anwendern einmal bestätigten Einstellungen jederzeit abänderbar sein. Dies kann durch eine eigene Seite erfolgen, auf der die Cookie-Richtlinien gesondert dargestellt sind.
Cookie-Einstellungen bei shopware nun konfigurierbar
shopware hat in der aktuellsten Version den „Cookie Consent Manager“ veröffentlicht (siehe Changelog: https://www.shopware.com/en/changelog-sw5/#5-6-3). Dieser erlaubt die Cookie-Einstellungen nun entsprechend der verschiedenen Teilbereiche zu speichern. Die untenstehende Grafik zeigt, welche Cookies der Anwender aktivieren oder deaktivieren kann. Die Cookie-Einstellungen lassen sich jederzeit wieder über die Cookie-Einstellungen Option ändern. Diese befinden sich im Standard Responsive Theme im Bereich Service/Hilfe bzw. im Footer im Bereich Informationen.